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Als Whistleblower bezeichnet man Personen, die an ihrem Arbeitsplatz Missstände beobachten und Dritte darüber informieren. Solche Hinweisgeber setzen sich oft einem grossen Risiko aus. Sie ernten selten Dankbarkeit für ihr Handeln, sondern sehen sich eher mit einer ganzen Palette von Repressalien von Seiten der Verratenen konfrontiert. Das Projekt von Nicola Müller am Rechtswissenschaftlichen Institut begegnet dem Whistleblowing-Phänomen auf der juristischen Ebene. Wann und wem dürfen Missstände überhaupt offenbart werden? Welche Interessen spielen dabei eine Rolle? Und schützt unser Recht Whistleblower vor Mobbing oder Kündigung? Nicola Müller zeigt, dass der Schweizer Gesetzgeber Whistleblowern sehr skeptisch gegenübersteht, trotz ihrer grossen Bedeutung bei der Bekämpfung von Wirtschaftskriminalität. Der Whistleblower-Schutz ist hierzulande nur sehr mager ausgestaltet und lässt sich mit juristischen Mitteln oft nicht durchsetzen. Ob dies gerecht ist oder nicht, bleibt wohl eine Frage der Perspektive. Versteht man gutgläubiges Whistleblowing als Verrat am Unternehmen oder als Dienst an der Gemeinschaft?
Künstlerische Umsetzung: Prisca Baumann